Gesetze / Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung
StBAPO 2022§ 79 Aufstieg in den gehobenen Steuerverwaltungsdienst
Für die Einführungszeit beim Aufstieg vom mittleren Steuerverwaltungsdienst in den gehobenen Steuerverwaltungsdienst gelten die Vorschriften für den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Steuerverwaltungsdienst nach Teil 2 Kapitel 1 und 3 entsprechend.